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Jugendsozialarbeit an der Schule (JaS)

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) als eine Form der Jugendhilfe in der Schule ist eine „bayerische Spezialität“. Die hier tätigen Fachleute sind nicht bei den Schulen, sondern bei Trägern der Jugendhilfe, wie z.B. AWO, Diakonie, Caritas, Condrobs oder Neue Wege angestellt und werden von diesen in die Schulen entsendet. JaS-Fachkräfte gestalten nicht den schulischen Alltag mit, sondern setzen dort an, wo Probleme erkannt worden sind, bzw. wenn “jugendhilferechtlicher Handlungsbedarf besteht“ und zwar nach folgenden Richtlinien. Interessant dazu ist auch Website des bayerischen Sozialministeriums heißt.

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Es geht also um Beratung und um sozialpädagogische Hilfen: In Einzel- oder auch Gruppengesprächen mit den jungen Menschen werden deren Probleme im Alltag, in der Familie, in der Schule oder auch im Übergang in die Ausbildung und in den Beruf besprochen und gemeinsam Lösungswege entwickelt. Rechtliche Grundlage für JaS ist § 13 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

 

JaS ist also eine bayerische Spezialform der Schulsozialarbeit in Verantwortung des Sozialministeriums.